Falschparker haften mit
Falsch geparkte Autos können die Sicht anderer Verkehrsteilnehmer behindern. Kommt es dadurch zu einem Unfall, haftet der Falschparker eventuell mit. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Halle hervor (Az.: 91 C 1976/12), auf das der ADAC hinweist. Den fahrenden Verkehr trifft demnach bei einem Crash aber immer die überwiegende Schuld: Autofahrer müssten ihr Tempo grundsätzlich den Verkehrsverhältnissen anpassen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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