Falschparker zahlen drauf
Wer auf einem Privatgelände ein Fahrzeug unerlaubt oder falsch parkt und abgeschleppt wird, zahlt dafür unter Umständen mehr als 200 Euro. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 13 U 31/10) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins hinweisen. In dem Fall hatte eine Autofahrerin ihren Wagen zu lange auf einem Supermarktparkplatz abgestellt und musste für das Abschleppen 220 Euro bezahlen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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