Fehler im Bußgeldbescheid
Auf Bußgeldbescheiden kommt es immer wieder vor, dass zum Beispiel der Familienname des Empfängers falsch geschrieben ist. Unwirksam wird ein Bescheid mit kleineren Fehlern aber nicht, erklärt der ADAC mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: III 3 RBs 235/12). Kann der Betroffene trotz des Fehlers eindeutig identifiziert werden, etwa anhand von Vorname und Geburtsdatum, muss das Bußgeld trotzdem bezahlt werden.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare