Fernsehverbot am Steuer
Bei einigen Auto-Tunern können Fahrzeugbesitzer die DVD-Funktion des Multimediasystems für die Fahrt freischalten lassen. Davon rät die Hamburger Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen aber dringend ab: Kommt es zu einem Unfall, während vorne im Wagen ein Film läuft, droht Ärger mit der Kfz-Versicherung. Die könne dann "von einem Mitverschulden oder gar alleinigem Verschulden" ausgehen. Fernsehen am Steuer verbietet die Straßenverkehrsordnung (StVO), in der es heißt: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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