Fest installierter Dynamo ist ein Muss
Viele Fahrradfahrer benutzen zwar abnehmbare Batterieleuchten - als vollwertiger Ersatz gilt das laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aber nicht. Zugelassen sind sie nur, wenn es am Rad zusätzlich eine Dynamobeleuchtung gibt - für den Fall, dass den Batterien unterwegs der Saft ausgeht, so der TÜV Nord. Ausgenommen von dieser Regel sind Rennräder mit einem Gewicht bis elf Kilogramm. Wer regelwidrig Batterieleuchten an sein Rad steckt, riskiert zehn Euro Geldbuße.Außerdem schreibt die StVZO für Fahrräder einen weißen Frontscheinwerfer und rotes Rücklicht vor. Standlicht am Fahrrad ist kein Muss, aber erlaubt und laut TÜV im Sinne der Verkehrssicherheit sinnvoll. Pflicht sind aber passive Beleuchtungselemente: ein weißer Frontreflektor, der in den Scheinwerfer integriert sein darf, ein roter Reflektor hinten, gelbe Pedalrückstrahler sowie gelbe Speichenreflektoren vorne und hinten: Vorgeschrieben sind mindestens je zwei um 180 Grad versetzte Reflektoren. Die Alternative zu ihnen sind Reifen mit weißen Reflexionsstreifen an den Seiten.
Aktualisierung:Zum 1. August 2013 ist die alleinige Pflicht zum Dynamo aufgehoben worde. Künftig sind auch Lampen mit Akkus und Batterien erlaubt.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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