Freie Fahrt für Blaulichter
Autofahrer müssen bei Staus auf mehrspurigen Straßen eine Rettungsgasse bilden. So schreibt es die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarngeld. Durch die Rettungsgasse können Notfallhelfer schneller zu einem Unfallort gelangen. Auf dreispurigen Straßen wird die Gasse immer zwischen linker und mittlerer Spur gebildet, bei Streckenabschnitten mit zwei Spuren in der Mitte.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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