Führerschein aus dem Ausland
Wer in einem anderen EU-Land einen in Deutschland akzeptierten Führerschein machen will, muss mindestens ein halbes Jahr dort leben. Sogenannte Ferien-Führerscheine aus dem Urlaub sind hierzulande dagegen ungültig, warnt der ADAC. Für Austauschschüler, die typischerweise die zehnte oder elfte Klasse im Ausland verbringen, ist die Fahrerlaubnis aus einem anderen EU-Land dagegen eine legale Alternative.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare