Für Biker gelten ein paar Ausnahmeregeln

Bitteschön hier parken: Gibt es eigene Stellplätze für Motorräder, sollten Biker ihre Maschine auch dort abstellen. | Foto: Kai Remmers
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Für viele Biker ist es ganz normal, ihr Motorrad auf dem Bürgersteig oder neben einem Fahrradständer abzustellen.

Erlaubt ist das aber eigentlich nicht, denn laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gelten für Motorräder die gleichen Regeln wie für Autos. Wer sich an ein paar Spielregeln hält, hat üblicherweise aber nichts zu befürchten: Wegen des geringen Parkraums tolerierten viele Ordnungsämter regelwidrig abgestellte Krafträder, sagt Michael Lenzen, Vorsitzender des Bundesverbands der Motorradfahrer (BVDM).Versperrt ein Motorrad anderen den Weg oder blockiert es eine Rettungszufahrt, darf es abgeschleppt werden, betont die Hamburger Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen. "Das Bundesverwaltungsgericht hat 2002 entschieden, dass zwar das bloße Parken auf einem Gehweg keine Abschleppmaßnahme rechtfertigt, ein Motorrad aber dann kostenpflichtig entfernt werden darf, wenn es zum Hindernis wird." Einen Strafzettel gibt es dagegen, wenn das Motorrad zum Beispiel am Eingang einer Fußgängerzone geparkt wird.Prinzipiell haben Motorradfahrer das Recht, mit ihrem Zweirad auf gekennzeichneten Stellflächen komplette Parkboxen zu nutzen, sofern diese nicht als reine Pkw-Parkplätze ausgewiesen sind. Wenn Abstellmöglichkeiten für Autos knapp sind, sollten sie davon nach Möglichkeit aus Rücksicht Abstand nehmen, meint Lenzen. "Sind zusätzlich reine Motorradstellplätze ausgewiesen, gilt nach StVO das Gebot des platzsparenden Parkens. Werden diese nicht genutzt, könnte das als Ordnungswidrigkeit ausgelegt werden", so Mielchen.

In gebührenpflichtigen Parkzonen kommt hinzu, dass sich Motorradfahrer für eine Parkbox wie Autofahrer ein Ticket kaufen müssen. Doch weil sie nicht sinnvoll befestigt werden können, sind Parkscheine, Parkscheiben oder Anwohnerparkausweise vor Dieben nicht sicher. Und ohne diese Nachweise stehen Motorräder Mielchen zufolge auf entsprechenden Plätzen im Halteverbot. Bikern bleibt also nichts anderes übrig, als einen Parkschein zum Beispiel mit Klebeband an ihre Maschine zu heften oder mit dem Bremshebel einzuklemmen - und zu hoffen, dass er dort bleibt. Wenn sich mehrere Kradfahrer eine parkscheinpflichtige Box teilen, benötigt jeder von ihnen ein Ticket.

dpa-Magazin / mag
Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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