Fußgänger, aufgepasst!
Wer als Fußgänger vor ein Fahrrad läuft, muss nicht unbedingt mit einer Entschädigung rechnen. Denn Passanten sind dazu verpflichtet, neben Kraftfahrzeugen auch auf Radfahrer zu achten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht Saarbrücken hervor (Az.: 4 U 3/11-2), auf das der ADAC hinweist. Radfahrer müssen demnach allerdings ebenfalls Gefahrensituationen erkennen und ihre Fahrweise entsprechend anpassen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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