Fußgängerschutz sofort reparieren
Nicht nur ein Schönheitsfehler: Eine abstehende Zierleiste am Auto ist bei der Kfz-Hauptuntersuchung ein erheblicher Mangel. Denn an Fahrzeugen darf vor allem aus Gründen des Fußgängerschutzes nichts Spitzes oder Scharfkantiges abstehen, erläutert der TÜV Süd. Eine kaputte Zierleiste sollte umgehend repariert werden. "Für die Reparatur kann es reichen, einen gebrochen Clip zu ersetzen, oder man braucht eine neue Zierleiste", erklärt ein TÜV-Sprecher.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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