Gaffen hat seinen Preis
Wer als Gaffer Rettungsarbeiten nach einem Unfall behindert, muss mit schweren Strafen rechnen. Der Mindestbetrag liegt bei 40 Euro, teilt der ADAC mit. Möglich seien aber auch Strafen von bis zu 5000 Euro. Außerdem darf die Polizei störende Schaulustige vorübergehend festnehmen. Dafür reicht eventuell schon untätiges Herumstehen: Derjenige, der als erster an einer Unfallstelle eintrifft, muss einen Notruf absetzen und Erste Hilfe leisten.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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