Geborgte Mobilität: Was beim Carsharing zu beachten ist

Endstation: Wer das Carsharing-Auto auf einem Privatgelände abstellt, muss eine zusätzliche Gebühr für das Umparken bezahlen. | Foto: Inga Kjer
  • Endstation: Wer das Carsharing-Auto auf einem Privatgelände abstellt, muss eine zusätzliche Gebühr für das Umparken bezahlen.
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Carsharing boomt in Deutschland. Laut Bundesverband Carsharing (BCS) waren zum 1. Januar 2015 mehr als eine Million Fahrberechtigte registriert – 37 Prozent mehr als im Januar 2014. Damit es bei der geborgten Mobilität keine unangenehmen Überraschungen gibt, sollten Nutzer einige Regeln kennen.

 • Knöllchen müssen bezahlt werden: Für die Bearbeitung von Knöllchen erheben Carsharing-Anbieter eine Gebühr, die zusätzlich zu entrichten ist. Muss das Auto beispielsweise umgeparkt werden, können das schon mal 50 Euro extra sein.

 • Null-Promille-Grenze: Wer sich alkoholisiert ans Steuer eines geliehenen Autos setzt, muss mit denselben Konsequenzen rechnen, wie im eigenen Auto. Darüber hinaus gilt bei vielen Anbietern eine Null-Promille-Grenze. "Sonst ist es ein Verstoß gegen die AGB, und der Nutzer kann ausgeschlossen werden", sagt Michael Fischer von DriveNow. Neben dem Ausschluss droht bei einem Unfall außerdem der Verlust des Versicherungsschutzes.

 • Ausloggen nicht vergessen: Ausloggen ist Pflicht bei stationsunabhängigen Angeboten. Sonst kann es teuer werden. Immerhin können Nutzer in Einzelfällen auf Kulanz hoffen. "Es lässt sich nicht immer aufklären, ob es ein technisches Problem gab", so Fischer. Andreas Leo von Car2Go sagt: "Bei uns wird der Nutzer inzwischen 15 Sekunden nach dem Abstellen des Fahrzeugs automatisch ausgeloggt."

 • Privatgelände ist tabu: Laut den AGB der Carsharer müssen die Autos auf einem Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum und im Geschäftsgebiet abgestellt werden. Privatgelände oder nicht frei zugängliche Parkhäuser erkennt das System nicht. Nutzer, die das Fahrzeug dort abstellen, müssen die Gebühr für das Umparken zahlen und bekommen eine Verwarnung.

 • Fahrverbot für Freunde: Nur registrierte Kunden dürfen die Autos etwa von Car2Go oder DriveNow fahren. Bei Flinkster, das sich als stationsgebundenes System eher für längere Fahrten anbietet, dürfen auch andere ans Steuer. "Das darf allerdings nur einem Führerscheininhaber erlaubt werden", sagt Mathias Tank, Sprecher der DB Rent GmbH, dem Betreiber von Flinkster Carsharing. Der Fahrzeugmieter trägt immer die volle Verantwortung. mag

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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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