Geerbtes Auto gleich ummelden
Wer ein geerbtes Auto weiterhin fahren möchte, sollte es möglichst schnell ummelden. Dazu rät Paul Grötsch, Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht. Sonst verstoße der Erbe gegen die Mitteilungspflicht gegenüber der Zulassungsstelle. Grötsch empfiehlt, "vorher die Versicherung über den Tod des Halters zu informieren". Zwar laufe die Kfz-Versicherung automatisch für den Erben weiter, allerdings benötige dieser für die Ummeldung des Wagens immer eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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