Gefährliche Schlaglöcher
Warnt eine Verkehrsbehörde Autofahrer nicht vor Schlaglöchern, muss sie nach einem Crash unter Umständen Schadenersatz zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Halle hervor (Az.: 4 O 774/11), auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. In dem konkreten Fall war ein Autofahrer auf einer Autobahn bei Dunkelheit über ein Schlagloch gefahren. An der gefährlichen Stelle gab es statt deutlicher Warnschilder nur eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 120.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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