Gefährliches Halbwissen: Drei heimliche Bußgeldfallen
Manche Verkehrsverstöße sind offensichtlich. Wer ein Rotlicht ignoriert, zahlt – so einfach kann es sein. Ist es aber nicht immer.
So riskieren Autofahrer, die nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an einen Fußgängerüberweg heranfahren, satte 80 Euro Bußgeld, wie Frank Häcker von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein (DAV) erklärt.
Mit 15 Euro Bußgeld schlägt das Parken an schlecht einsehbaren Stellen zu Buche. "Das Delikt wird oft vor Gericht verhandelt, wenn es deshalb zu einem Unfall gekommen ist", weiß Häcker. Bei einem Unfall kann das Gericht unter Umständen eine Teilschuld feststellen – dann wird es teuer.
Auch das Verkehrsschild mit dem grünen Pfeil an einer Ampel wird oft falsch interpretiert. Es erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel. Aber, erklärt Häcker: "Autofahrer müssen an der Linie des quer kreuzenden Fußgängerwegs abstoppen." Das sei wie bei einem Stoppschild. Hält man beim grünen Pfeil aber nicht an und die Ampel war länger als eine Sekunde rot, winken für das vorschnelle Abbiegen 200 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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