Gefahrgut transportieren
Für den Transport von Gefahrgütern gibt es strenge Vorschriften. Diese gelten aber nicht für Verbraucher, die zum Beispiel Lacke, Lösemittel oder Propangasflaschen aus dem Baumarkt im Auto transportieren. Darauf weist der TÜV Nord hin. Voraussetzung ist nur, dass bestimmte Höchstmengen nicht überschritten werden und die Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sowie für den Privatgebrauch bestimmt sind. Gut gesichert, etwa mit rutschfesten Matten oder Spanngurten, sollten die Waren aber trotzdem sein.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.