Getunte Oldtimer
Tuning ist bei Oldtimern nur in engen Grenzen möglich. Ansonsten verliert das Fahrzeug möglicherweise sein steuerbegünstigtes H-Kennzeichen, so der TÜV Nord. Bei zu schwerwiegenden Veränderungen oder Fahrwerksumbauten müssen die technischen Prüfer die Plakette verweigern. Voraussetzung für den Oldtimerstatus ist die Anerkennung eines mindestens 30 Jahre alten Fahrzeugs als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut".
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare