Gutschein bei Kaskoschäden
Manche Werkstätten bieten ihren Kunden bei der Regulierung von Kaskoschäden Gutscheine in Höhe der Selbstbeteiligung an. Für den Kunden verursacht der Schaden so unterm Strich keine Kosten, wenn er den Gutschein für eine spätere Reparatur nutzt. Wer das Angebot annimmt und seine Versicherung nicht informiert, macht sich möglicherweise aber strafbar, warnt der ADAC. Der Autoclub weist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hin (Az.: 4 U 31/13), nach dem kaskoversicherte Kunden durch derartige Angebote zu vertragswidrigem Verhalten gegenüber ihrem Versicherer verleitet würden. In dem Fall hatte eine Werkstatt einem kaskoversicherten Kunden für einen Auftrag zum Austausch einer Autoglasscheibe einen Gutschein in Höhe der Selbstbeteiligung für Folgeaufträge versprochen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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