Haftung beim Abschleppen
Wenn beim Abschleppen etwas schiefgeht, sind Abgeschleppter und Abschlepper gleichermaßen verantwortlich. Jedenfalls, wenn sie Laien sind. Kommt es etwa durch ein gerissenes Abschleppseil zu einem Schaden, haften sie dafür zu gleichen Teilen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin und verweist auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München II (Az.: 8 S 1561/13).
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.