Haftung im Parkhaus
Die angegebene maximale Durchfahrtshöhe in einem Parkhaus darf an keiner Stelle unterschritten werden. Tut sie es doch und ein Fahrzeug wird beschädigt, obwohl es niedriger ist, haftet der Parkhausbetreiber für den Schaden. Das entschied das Landgericht Magdeburg (Az.: 2 S 72/13), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten. Der Autofahrer müsse darauf vertrauen können, dass die Durchfahrtshöhe überall gelte.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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