Handy am Steuer
Wer öfter mit dem Handy am Ohr Auto fährt, riskiert seine Fahrerlaubnis. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm kann die Strafe wegen einer sogenannten "beharrlichen Pflichtverletzung" verhängt werden. Das Gericht wies die Rechtsbeschwerde eines Verkehrssünders ab, der wiederholt am Steuer telefoniert hatte, und brummte ihm eine Geldbuße von 80 Euro wegen Vorsatzes und einen Monat Fahrverbot auf (Az.: 3 RBs 256/13). Fürs Handy-Telefonieren am Steuer gibt es normalerweise ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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