Hinweis auf tief hängende Äste
Hängen Äste von Bäumen gefährlich tief auf die Straße, muss die Kommune entsprechende Warnschilder aufstellen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor, auf das der ADAC hinweist (Az.: 1 U 549/12). Ein dicker Ast hatte 18 000 Euro Schaden an einem Lkw verursacht. Einen Hinweis auf die Gefahrenstelle gab es nicht. Allerdings bekam der Lkw-Fahrer den Schaden nur zum Teil ersetzt: Weil sich der Unfall am Tag ereignete, hätte er den Ast rechtzeitig sehen können, urteilten die Richter.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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