Höheres Schmerzensgeld
Wer bei einem Unfall ein Schleudertrauma erleidet, hat Anrecht aufs Schmerzensgeld. Bemessen wird die Summe an der Höhe der Beschwerden und daran, ob der Leidtragende arbeitsunfähig ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. In dem Fall ging es um eine Frau, die bei einem Auffahrunfall ein Schleudertrauma erlitt (Az.: 332 C 21014/12). Sie bekam zunächst 1500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Gericht hielt 2000 Euro für angemessen und verpflichtete ihre Versicherung zu einer Nachzahlung.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.