Illegale Kennzeichen
Wer Kurzzeitkennzeichen weitergibt, muss die Zulassungsbehörde darüber informieren. Das hat das Oberlandesgerichts München (Az.: 4 StRR 171/10) entschieden, wie die Verkehrsrechtler des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin mitteilen. In dem verhandelten Fall hatte eine Firma die für Überführungen und Probefahrten gedachten Kurzzeitkennzeichen samt Fahrzeugscheinen zum Erwerb angeboten. Das Gericht befand dieses Vorgehen als strafbar.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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