Im Parkhaus Abstand halten
Autofahrer halten auf steilen Parkhausrampen am besten viel Abstand zum Vordermann. Denn selbst wenn dieser ein Stück zurückrollt und in den eigenen, fahrenden Wagen kracht, handelt es sich dabei trotzdem um einen Auffahrunfall. Der Hintermann haftet also vollständig. Darauf weist der ADAC hin und bezieht sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Az.: 10 U 572/12). Steht der Hintermann, muss dagegen der Fahrer des zurückrollenden Autos für den Schaden aufkommen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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