Im Stau nicht auf Standstreifen
Der Standstreifen auf Autobahnen darf grundsätzlich nicht befahren werden - auch nicht bei Stau und anderen Verkehrsbehinderungen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und zwei Punkten auf dem Flensburger Konto rechnen, warnt der TÜV Thüringen. Außerdem gefährden Autofahrer als Rechtsüberholende sich und andere, sofern der Seitenstreifen nicht ausdrücklich durch Schilder als Fahrspur freigegeben ist.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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