In Spielstraßen gilt Schrittgeschwindigkeit

Ballspielen erlaubt: In einer Spielstraße dürfen Kinder die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen. | Foto: Rainer Jensen
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In Spielstraßen reicht Standgas schon aus. Für Autofahrer gilt Schrittgeschwindigkeit. Darauf weist Florian Wolf vom Auto Club Europa hin.

Die Rechtsprechung beziffert das Tempo mit vier bis sieben Kilometer pro Stunde. "Autofahrer, die langsames Tempo für ausreichend erachten, verhalten sich falsch", warnt Wolf. Das gilt ebenfalls für Fahrradfahrer, auch sie haben Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.

Grund für die restriktive Geschwindigkeitsbegrenzung ist, dass Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen dürfen. Entsprechend dürfen auch Kinder darauf spielen. Autofahrer müssen in einer unklaren Situation anhalten und warten. Gefährden sie durch ihre Fahrweise Fußgänger, droht ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. Umgekehrt dürfen aber auch Fußgänger den Verkehr nicht unnötig behindern. "Fußgänger, Radfahrer, Auto- und Zweiradfahrer haben gleichermaßen gegenseitig Rücksicht zu nehmen", erläutert Wolf die Gepflogenheiten im "verkehrsberuhigten Bereich", wie die Spielstraße offiziell heißt. mag

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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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