Inline-Skater auf Radwegen
Sofern ein Schild es erlaubt, dürfen Inline-Skater ab diesem Jahr auch Radwege und Seitenstreifen benutzen. Auf diese Änderung im Verkehrsrecht 2013 weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Bisher durften Inline-Skater nur auf dem Bürgersteig fahren. Der Hintergrund: Die Rollschuhe werden rechtlich als Spielgerät eingestuft nicht als Verkehrsmittel.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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