Kohlendioxid-Grenzwerte bei der Kfz-Steuer
Verschleudert ein neueres Auto zu viel umweltschädliches Kohlendioxid, zahlt der Halter mehr ans Finanzamt. Wer den CO2-Wert beim Autokauf berücksichtigen will, kann einen Blick in die Zulassungsbescheinigung werfen. Seit 1. Dezember 2011 ist außerdem ein CO2-Label - ähnlich wie bei Kühlschränken - Pflicht bei Neuwagen.Maßgeblich für die steuerliche Einstufung ist der Stichtag 1. Juli 2009. Für alle Autos, die von diesem Tag an erstmals zugelassen worden sind, gilt neben einem Sockelbetrag für die Motorengröße ein CO2-Zuschlag, der an einem Grenzwert bemessen wird. Dieser lag bei einer Zulassung bis Ende 2011 bei 120 Gramm CO2 pro Kilometer, für jedes Gramm mehr wurden zwei Euro fällig. Den Grenzwert schafften viele Klein- und Kompaktwagen mit einem Durchschnittsverbrauch um die 4,5 Liter Diesel oder Benzin nur haarscharf. Zum Jahresbeginn 2012 sank der Wert aber auf 110 Gramm, und bei Erstzulassung ab 2014 soll er noch einmal deutlich auf 95 Gramm pro Kilometer verringert werden. Bei 142 Gramm pro Kilometer liegt nach Angaben des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) derzeit der durchschnittliche CO2-Ausstoß. Wer ein Auto mit diesem Wert 2014 neu zulassen würde, müsste fast 100 Euro CO2-Steuerzuschlag pro Jahr zahlen.
Ältere Wagen sind von dem Rennen um niedrige CO2-Werte vorerst nicht direkt betroffen. Bei Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009 gilt generell weiter die alte Besteuerung nach EU-Schadstoffklassen und Hubraum. Die Kfz-Steuer staffelt sich dabei je nach Schadstoffklasse pro angefangene 100 Kubikzentimeter von 6,75 bis 25,36 Euro bei Benzinern und von 15,44 bis 37,58 Euro bei Dieselmotoren.
Für die Zukunft hatte der Gesetzgeber 2009 geplant, die Millionen nach altem Recht versteuerten Wagen bis 2013 in die neue CO2-basierte Versteuerung zu überführen. Wie das technisch funktionieren soll, ist allerdings bisher unklar, denn für ältere Autos gibt es oft keine offiziell ermittelten CO2-Werte. Das ist für viele Autofahrer mit älteren Fahrzeugen bedauerlich: Häufig würde die Steuer nach der neuen, CO2-basierten Berechnung nämlich niedriger ausfallen, sagt Jürgen Albrecht vom ADAC.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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