Kosten für Sachverständigen
Nach einem unverschuldeten Unfall bekommen Geschädigte die Kosten für einen Sachverständigen komplett zurück. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss zahlen, betont der ADAC unter Verweis auf ein Urteil des Kölner Amtsgerichts (Az.: 272 C 79/12). Laut dem ADAC gibt es häufig Streit zwischen Geschädigten und den Kfz-Haftpflichtversicherern der Unfallverursacher über die Höhe der Sachverständigenkosten und deren Erstattung. Oft behaupten die Versicherer, die Kosten seien überhöht und wollen deshalb nur einen Anteil übernehmen. Das Gericht stellte klar: Geschädigte müssen sich nicht auf die Suche nach besonders günstigen Sachverständigen machen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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