Küssen verboten
Wer beim Autofahren seinen Beifahrer küsst, trägt für einen eventuellen Crash die komplette Verantwortung. Das gilt selbst dann, wenn den Unfallgegner eigentlich eine Mitschuld trifft. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken hervor (Az.: 5 O 17/11), auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Küssen ist nach Ansicht des Gerichts schuldhaftes und grob verkehrswidriges Verhalten und steht damit auf einer Stufe mit betrunkenem Autofahren.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare