Leasingauto gestohlen
Ein Leasingnehmer, dessen Auto gestohlen wird, sollte unverzüglich die Leasingfirma informieren. Anderenfalls muss er womöglich für den Schaden aufkommen, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 41 O 555/13). In dem verhandelten Fall hatte ein Mann den Diebstahl des Autos erst nach Ende des Leasingvertrages gemeldet und blieb auf dem Schaden sitzen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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