Liefertermin für Neuwagen im Kaufvertrag festhalten
Nur dann ließen sich Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn sich das neue Auto erheblich verspätet. Beim Neuwagenkauf sind acht Wochen Lieferzeit keine Seltenheit - je nach Modell können es aber auch bis zu 48 sein. Ganz vermeiden lässt sich die Wartezeit nicht.
Selbst bei einem vertraglich vereinbarten Liefertermin dauert es, bis der Autokäufer auf eine Verspätung reagieren kann. Um sechs Wochen dürfe der Händler die Frist zunächst überschreiten, erklärt Schattenkirchner. Dann müsse der Käufer eine weitere Frist setzen, die üblicherweise bei zwei Wochen liegt. "Erst danach kann man Schadenersatz geltend machen oder vom Kaufvertrag zurücktreten", sagt die ADAC-Expertin. Voraussetzung für den Schadenersatz ist, dass dem Käufer überhaupt ein Schaden entstanden ist. Der könne etwa in den Kosten für einen Mietwagen liegen. "Dass man den Mietwagen wirklich benötigt, muss man allerdings nachweisen", gibt sie zu bedenken.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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