Massenhaftung bei Massenunfall
Vor allem bei Massenunfällen ist die Schuldfrage oft schwer zu klären. Deshalb können auch Unschuldige mithaften. Rechtlich begründet wird das mit der sogenannten Betriebsgefahr, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erläutert: Wenn der Unfallhergang nicht rekonstruiert werden kann, haften alle Beteiligten gleichermaßen, unabhängig von ihrer Schuld. Zum Beweis von Unschuld, sollten Autofahrer deshalb Fotos machen und Zeugen befragen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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