Mietwagen für Unfallopfer
Wer ein Luxusauto fährt, hat nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf einen Mietwagen gleichen Kalibers. Die Kosten für den Ersatzwagen während der Reparaturzeit muss die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München hin (Az.: 333 C 26907/12) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) hin. In dem verhandelten Fall hatte sich ein Versicherer geweigert, die 2500 Euro Mietkosten für einen Porsche Panamera zu übernehmen, den eine Porsche-Fahrerin ersatzweise genutzt hatte.
mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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