Nach HU sofort in die Werkstatt
Werden bei der Hauptuntersuchung schwere Mängel am Auto gefunden, muss der Besitzer diese sofort beheben lassen. Darauf weist der TÜV Nord hin. Das gilt zum Beispiel bei schief ziehenden Bremsen oder hochstehenden Scheinwerfern, die den Gegenverkehr blenden können. Anschließend muss der Besitzer den Wagen innerhalb eines Monats erneut vorführen, um die neue Prüfplakette zu erhalten. Lässt er diese Frist verstreichen, wird eine weitere, erneut gebührenpflichtige HU fällig. Anders liegt der Fall den Angaben nach bei geringen Mängeln. Dazu gehhören zum Beispiel kaputte Kennzeichenleuchten: Diese muss der Halter laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) "unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats" reparieren lassen. Eine Nachuntersuchung wird bei geringen Mängeln nicht gefordert, die frische Plakette wird in der Regel bereits nach der HU angebracht.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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