Nachzahlung bei Kfz-Versicherung
Wer aufgrund einer geringen Jahreskilometerleistung oder Einschränkung des Fahrerkreises bei der Kfz-Versicherung Rabatte erhält, sollte darauf achten, dass er die Bedingung einhält. Im Schadensfall müssten Versicherte ansonsten mit einer Nachzahlung und möglicherweise mit einer Vertragsstrafe rechnen, warnt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Versicherungsschutz erlischt in der Regel aber nicht.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.