Nötigung im Straßenverkehr
Wer andere im Straßenverkehr nötigt, kann unter Umständen sogar mit Führerscheinentzug bestraft werden. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin und bezieht sich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az.: 3 L 441/13.NW). In dem Fall war ein Autofahrer einem anderen Pkw zunächst dicht aufgefahren, hatte ihn dann überholt und ausgebremst. Dafür bekam er eine Geldstrafe von 1400 Euro sowie ein Fahrverbot und wurde zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) aufgefordert. Als der Mann das Gutachten schuldig blieb, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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