Nur Nicht-Helfer machen etwas falsch: Sofortmaßnahmen am Unfallort
Jeder weiß: Erste Hilfe am Unfallort kann Leben retten. Schon alleine deswegen sollte niemand tatenlos vorbeifahren.
Untätige machen sich unter Umständen wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, wie Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) erklärt. Zumindest diese drei Dinge sind Pflicht:
• Unfallstelle sichern: Au-tofahrer stellen ihr Fahrzeug am besten vor die Unfallstelle und schalten die Warnblinker ein, rät Rademacher, dann muss – mit angezogener Warnweste – das Warndreieck außerorts min-destens 100 Meter vor der Un-fallstelle aufgestellt werden.
• Notruf absetzen: "Rufen Sie die 112 an", so Rademacher, den europaweiten Notruf. Am Telefon sollten wichtige Fragen beantwortet werden: Wo ist der Unfall geschehen? Was ist genau passiert? Wie viele Personen sind beteiligt? Welche Verletzungen gibt es?
• Erste Hilfe leisten: Dann sollten sich Helfer um die Verletzten kümmern und auch andere Anwesende dabei einbeziehen. Bewusstlose bringt man in die stabile Seitenlage und hält sie möglichst warm. Motorradfahrern nimmt man den Helm ab. Und wer Fehler macht, muss sich juristisch nicht sorgen. "Schließlich haben Sie versucht, Leben zu retten." mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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