Offene Gullideckel
Gemeinden müssen unter Umständen dafür haften, wenn ein Auto auf ihren Straßen durch einen offenen Gulli beschädigt wird. Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit und verweist auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Coburg (Az.: 23 O 119/11). In dem Fall war ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug auf überfluteter Fahrbahn in einen offenen Gulli geraten, dessen Deckel bei Starkregen aus der Verankerung gedrückt worden war.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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