Parken am Bordstein
Parken am abgesenkten Bordstein ist verboten. Dieser ist wie ein Verkehrsschild, das ein Abstellen des Autos verbietet, erläutert Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV). Dabei sei es unerheblich, ob ein Schild ausdrücklich auf das Parkverbot hinweise oder ob die Einfahrt noch genutzt werde. Die Behörden hätten aber immer einen Ermessensspielraum, ob ein Vergehen "so schwerwiegend ist, dass es geahndet werden muss", sagt Janeczek. Eine Ausnahme vom Parkverbot gebe es: "Wenn man etwa als Eigentümer eines Einfamilienhauses vor der eigenen Einfahrt steht, ist das unproblematisch." Laut dem Auto Club Europa (ACE) dürfen Anwohner den Falschparker nur abschleppen lassen, wenn dieser den Verkehr behindert. Zwar gilt ein Auto schon als falsch geparkt, wenn es in die Auffahrt hineinragt. Wenn die Ausfahrt aber weiterhin ungehindert befahren werden kann, sei das Abschleppen nicht erforderlich und daher unverhältnismäßig.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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