Parken im Halteverbot
Wer sein Auto längere Zeit im Halteverbot abstellt, muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Selbst für die Leerfahrt wird der Parksünder zur Kasse gebeten, falls er noch selbst wegfahren kann. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. "In dem Fall gilt das Verursacherprinzip", sagt Hannes Krämer, Rechtsassessor des ACE. Der Parksünder muss die Kosten tragen, die durch sein Verhalten verursacht wurden. Für das Be- und Entladen darf im eingeschränkten Halteverbot immerhin bis zu drei Minuten gestanden werden. Ob danach abgeschleppt wird, liegt im Ermessensspielraum der Ordnungshüter. Autofahrer können grundsätzlich gegen einen Bescheid zur Zahlung einer Leerfahrt Widerspruch einlegen. Das lohnt sich aber nur mit überzeugenden Argumenten, sagt Krämer. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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