Parken in zweiter Reihe
Viele Autofahrer schalten den Warnblinker ein, wenn sie ihr Auto verkehrsbehindernd abstellen, zum Beispiel beim Parken in zweiter Reihe. Damit riskieren sie aber gleich zwei Bußgelder, warnt der TÜV Nord: für das unerlaubte Halten in zweiter Reihe und für das ordnungswidrige Blinken. Grundsätzlich dürfen Autofahrer den Warnblinker nur einschalten, um andere Verkehrsteilnehmer auf Gefahren aufmerksam zu machen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare