Parken nur in Fahrtrichtung
Das Parken entgegen der Parkrichtung ist grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge verboten. So lange an der Stelle kein grundsätzliches Parkverbot herrscht, würden falsch abgestellte Autos vermutlich jedoch nicht abgeschleppt, so Volker Lempp vom Auto Club Europa (ACE). "Allein in falscher Richtung zu parken, stellt ja kein Verkehrshindernis dar." Wer verkehrt herum parkt, muss allerdings mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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