Parkscheibe richtig einstellen
Ist auf Parkplätzen das Benutzen einer Parkscheibe vorgeschrieben, dann meist für einen bestimmten Zeitraum. Außerhalb dieser Spanne müssen Parkplatznutzer ihre Parkscheibe auf den Zeitpunkt einstellen, an dem die Beschränkung beginnt - sonst handeln sie sich womöglich ein Knöllchen ein. Gilt etwa ab 7 Uhr morgens Parkscheibenpflicht, darf ein Fahrer die Scheibe nicht auf "8" stellen, wenn er am Abend vorher um 20 Uhr auf den freien Platz fährt. Denn wenn er am Morgen vor 8 Uhr kontrolliert wird, muss er ein Bußgeld zahlen, erläutert der ADAC mit Verweis auf ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs (Az.: VerfGH 16/10).
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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