Parktickets von Kommunen
Parktickets auf Stellplätzen von Kommunen sind nicht an ein Fahrzeug gebunden. Das bedeutet: Andere Autofahrer können sie übernehmen und damit weiterparken, so die Hamburger Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen. Private Parkplatzbetreiber dürfen das dagegen in ihren Nutzungsbedingungen ausschließen und die Gültigkeit der Tickets auf ein bestimmtes Fahrzeug beschränken.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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