Pauschale für Kleinersatzteile
Fallen bei der Reparatur eines Unfallautos Kosten für Kleinersatzteile an, können diese bei der gegnerischen Versicherung pauschal geltend gemacht werden. Das Amtsgericht Erlangen hält einen Aufschlag von zwei Prozent für zulässig (Az.: 3 C 1956/11). Auf das Urteil weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins hin. Eine exakte Erfassung der Kosten für Betriebsflüssigkeiten, Gase und andere Kleinigkeiten stehe in keinem Verhältnis zu deren Wert, rechtfertigten die Richter die Pauschale.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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