Pflege und Papiere sind beim Verkauf des Alten wichtig

Auch auf Fotos in Internet-Inseraten sollten Gebrauchtwagen nicht zu gepflegt aussehen. Das könnte Käufer misstrauisch machen. | Foto: Franziska Koark/dpa/mag
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Wer einen Gebrauchtwagen verkauft, sollte potenzielle Käufer nicht misstrauisch machen - auch wenn dies ohne Absicht geschieht: Etwa zu viel Hochglanz kann genau diesen Effekt haben, so der Bundesverband Fahrzeugaufbereitung (BFA).

Doch allgemein raten Automobilclubs schon, ein Auto vor dem Weiterverkauf gründlich aufzubereiten. Je nach Restwert des Fahrzeuges kann sich eine Reinigung durch Profis lohnen. "Für eine Komplettaufbereitung müssen je nach Aufwand 200 bis 300 Euro eingeplant werden, das kriegen Sie nachher oft zwei- bis dreimal wieder rein", sagt BFA-Vorstandsmitglied Markus Herrmann. Zu einem guten Gesamteindruck des Fahrzeugs trägt laut dem Auto Club Europa (ACE) bei, wenn Luftdruck sowie Öl- und Kühlwasserstand stimmen.Neben der Pflege gilt es, einen realistischen Verkaufspreis für das Auto zu ermitteln. Die Schwacke-Liste und Online-Verkaufsportale geben ADAC-Sprecherin Bettina Hierath zufolge eine gute Orientierung. Auf der Webseite der Deutschen Automobil-Treuhand (DAT) können Händler-Einkaufswerte von Fahrzeugen recherchiert werden. Sein Auto an einen Händler zu verkaufen, bringt laut ADAC aber meist weniger Geld.

Über den technischen Zustand des Wagens sollte der Verkäufer Interessenten auch anhand von Dokumenten aufklären. Beim Verkaufsgespräch werden am besten Fahrzeugpapiere und Bescheinigungen über Haupt- und Abgasuntersuchungen sowie Wartungs- und Reparaturrechnungen vorgelegt. Auf Fahrzeugschäden muss der Anbieter hinweisen. Gibt es für den Gebrauchten kein lückenloses Scheckheft, bietet sich stattdessen ein Gebrauchtwagengutachten von Autoclubs oder Sachverständigenorganisationen an. Darin werden auch Aussagen über den Pflegezustand getroffen, sagt Dekra-Sprecher Norbert Kühnl.

Verweigert der Verkäufer dem Interessenten die Probefahrt, wird dieser schnell Abstand vom möglichen Kauf nehmen. "Vorher sollte man sich unbedingt den Führerschein zeigen lassen", mahnt ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner. Eine Vereinbarung zum Haftungsausschluss schützt vor Ärger mit der Versicherung, falls es bei der Probefahrt knallt. Vordrucke dafür stellen ADAC und ACE auf ihren Webseiten bereit.

Grundsätzlich sollten private Verkäufer das Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmängelhaftung und der Gewährleistung verkaufen, raten die Automobilclubs. Sonst unterliege der Verkäufer der zweijährigen Gewährleistungspflicht. Vertragsvordrucke mit einem entsprechenden Passus gibt es bei Autoclubs. Schlüssel und Papiere und vor allem der Fahrzeugbrief sollten schließlich nur abgegeben werden, wenn der volle Kaufpreis gezahlt wurde.

Der ACE stellt einen Kaufvertrag als Vordruck zum Herunterladen unter http://dpaq.de/gcUYi bereit, eine Vereinbarung für Probefahrten findet sich unter http://dpaq.de/wLaQz, Wertnotierungen der DAT unter http://dpaq.de/pMeDT.
dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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