Pflichtreparatur in Fachwerkstatt
Autofahrer dürfen nach einem unverschuldeten Unfall darauf bestehen, dass ihr Wagen in einer Fachwerkstatt repariert wird. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Ahlen hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist (Az.: 30 C 82/11). Die Versicherung des Unfallgegners kann die Arbeiten auch von einer günstigeren Werkstatt erledigen lassen - diese muss dann aber den gleichen Standard bieten wie die teurere Konkurrenz.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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