Promilleregeln für E-Bikes
Auf dem Sattel von E-Bikes gelten die gleichen Alkoholregeln wie am Steuer eines Autos. Die elektrisch unterstützt bis zu 45 km/h schnellen Räder gelten als Kfz, sagt Carolin Eckert vom TÜV Süd in München. Damit greifen die gleichen Promillegrenzen: Ab 0,5 Promille droht ein Fahrverbot, ab 1,6 eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Bei Wiederholungstätern, die öfter alkoholisiert erwischt werden, kann der sogenannte Idiotentest schon bei niedrigerem Pegel fällig werden. Anders liegt der Fall bei Pedelecs, deren Hilfsantrieb sich bei Tempo 25 abschaltet: Diese gelten laut einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 4 RBs 47/13) nicht als Kraftfahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes. Daher führt das Überschreiten der 0,5-Promille-Grenze nicht zwangsläufig zu einem Fahrverbot.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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